Was dürfen Lichtwesen und was nicht?

Der Freie Wille ... 

Niemand darf in den freien Willen eines Menschen eingreifen. Das ist die wichtigste Grundregel der Lichtarbeit. Das bedeutet, wenn ein Mensch sich aus unserer Sicht für negative Erfahrungsmuster entscheidet, kein Lichtwesen eingreifen darf. Engel, Jesus, alte Gottheiten usw. dürfen nur dann wirken, wenn sie die ausdrückliche Erlaubnis dazu haben. Eine Ausnahme dazu bildet der Schutzengel, der beispielsweise bei energetischen Reisen etc. eingreifen darf. Dies liegt daran, dass er die Aufgabe trägt, die Seele ansich zu schützen. Der Schutzengel ist aber nicht zuständig, beispielsweise vor einem Schnitt in den Finger zu bewahren. Er trägt eine eher übergeordnete Funktion.

 

Mehr und mehr respektieren auch die Menschen, nicht in den Willen anderer Menschen einzugreifen. Jede Erfahrung bringt die Seele des Menschen auf kurz oder lang in eine höhere Energie. So darf sich jedes Licht erfahren, wie es das will. Dieses Prinzip der Selbstbestimmung und Selbstverantwortung, ist es, dass es letztlich auch gewährleistet, wenn wir Wunder erleben, oder uns plötzlich sehr schnell entwickeln. Es beinhaltet sehr viel Liebe jemanden seine Erfahrungen machen zu lassen, anstatt aus dem Ego sein eigenes Banner „aufzudrücken“.  

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